Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber
Stand: 10. August 2011
Allgemeines
Die WorkGenius GmbH (im Folgenden „WorkGenius“) betreibt die Website workgenius.com (im Folgenden „Website“) und bietet Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber) die Möglichkeit, WorkGenius mit der Erfüllung bestimmter Projekte zu beauftragen (im Folgenden „Projekte“).
Die Projekte wird WorkGenius nicht selbst bearbeiten, sondern damit bei WorkGenius registrierte Freelancer, (im Folgenden „Freelancer“) beauftragen und sodann das von den Freelancern auf die Website hochgeladene Ergebnis (im Folgenden „Ergebnis“) dem Auftraggeber zum Download von der Website zur Verfügung stellen.
Dazu ordnet WorkGenius die Freelancer fünf verschiedenen Qualitätsstufen abhängig von der Bewertung der Qualität bereits erfüllter Projekte zu (im Folgenden „Qualitätsstufen“). Dabei sind „5 Sterne“ die höchste und „1 Stern“ die niedrigste Qualitätsstufe. Eine genauere Beschreibung der Qualitätsstufen und deren Vergabe findet sich auf der Website.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftraggeber (im Folgenden „AGB“) sind Grundlage für alle Leistungen von WorkGenius gegenüber Auftraggebern.
Es gelten vorrangig die in den Auftragsbestätigungen von WorkGenius genannten Bedingungen sowie diese AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
Soweit in einem Angebot nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind die Angebote von WorkGenius stets freibleibend. Die Erfüllung der auf der Website eingestellten Projekte ist für WorkGenius nur verbindlich, wenn WorkGenius diese schriftlich bestätigt oder ihnen durch Lieferung des Ergebnisses nachkommt.
Registrierung
Um Projekte auf der Website einstellen zu können, muss sich der Auftraggeber mit dem für die Registrierung von Auftraggebern vorgesehenen Formular auf der Website registrieren.
Der Auftraggeber versichert, alle im Registrierungsformular geforderten Daten richtig, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und verpflichtet sich, die Daten auf dem aktuellen Stand zu halten. Zu diesem Zweck, kann der Auftraggeber seine persönlichen Daten jederzeit auf der Website einsehen.
Mit der Registrierung erhält der Auftraggeber einen Benutzernamen und ein persönliches Kennwort.
Mit der Registrierung richtet WorkGenius ein Benutzerprofil und ein Benutzerkonto für den Auftraggeber ein.
Die Registrierung und das Benutzerkonto sind nicht übertragbar.
Der Auftraggeber darf sich nur einmal bei WorkGenius registrieren.
Soweit der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist, verpflichtet er sich, bei der Registrierung seine Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben.
Einstellung von Projekten
Der Auftraggeber ist vorbehaltlich berechtigt, jederzeit Projekte auf der Website einzustellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, möglichst genaue Vorgaben hinsichtlich des zu erledigenden Projekts, insbesondere hinsichtlich des gewünschten Ergebnisses, der Bearbeitungszeit/Fälligkeit, dem Nettohonorar, etc., zu machen.
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für den Inhalt des Projekts und die Aufgabenstellung.
Der Auftraggeber kann bei der Einstellung eines Projekts angeben, welche Qualitätsstufe ein Freelancer haben muss, um Zugang zu einem Projekt zu erhalten.
Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm für die Erfüllung des Projekts zur Verfügung gestellten Daten nicht mit Rechten Dritter, insbesondere Namens-, Urheber- oder gewerblichen Schutzrechten, belastet sind.
Der Auftraggeber stellt WorkGenius von etwaigen Ansprüchen Dritter gegen WorkGenius aufgrund eines Verstoßes gegen vorstehende Regelung frei.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Verlust von Daten auf dem Server von WorkGenius nicht gänzlich auszuschließen ist. Er verpflichtet sich daher, von den in dem Projekt zur Verfügung gestellten Daten selbst eine Sicherungskopie zu behalten. Ungeachtet dessen führt WorkGenius regelmäßig Datensicherungen durch und bemüht sich dadurch, eventuellen Datenverlust so gering wie möglich zu halten.
Projekte, deren Einstellung, Durchführung, Ergebnis oder Zurverfügungstellung der Ergebnisse gegen Gesetzte oder Rechte Dritter verstoßen, dürfen nicht eingestellt werden. Stellte WorkGenius gleichwohl ein entsprechendes Projekt auf der Website fest, wird das Projekt zunächst entfernt und dem Auftraggeber die Gelegenheit gegeben, den Verstoß binnen einer Woche zu beseitigen. Gelingt dies nicht, wird das Projekt endgültig gelöscht.
Bearbeitung von Projekten
Zur Bearbeitung eines eingestellten Projekts macht WorkGenius diese auf der Website den Freelancern zugänglich.
Dabei kann jeder Freelancer, der wenigstens die vorgegebene Qualitätsstufe erreicht hat, das Projekt im eingeloggten Zustand auf der Website einsehen. Im nicht eingeloggten Zustand sind die Projekte für jeden einsehbar.
WorkGenius beauftragt denjenigen Freelancer mit dem Projekt, der sich als erster auf der Website zu deren Übernahme verpflichtet.
Im Falle der Übernahme eines Projekts durch einen Freelancer, teilt WorkGenius dem Auftraggeber dies unverzüglich mit.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass weder er noch WorkGenius Einfluss darauf nehmen können, welcher Freelancer, der wenigstens die vorgegebene Qualitätsstufe erreicht hat, das Projekt übernimmt.
Der Auftraggeber erklärt daher, jeden Freelancer, der wenigstens die vorgegebene Qualitätsstufe erreicht hat, als Bearbeiter zu akzeptieren, der sich zur Übernahme des Projekts verpflichtet.
Sind die vom Auftraggeber bei Einstellung des Projekts gemachten Vorgaben unverständlich, unvollständig oder ähnliches, hat der Freelancer die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber über die Website Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu klären.
WorkGenius übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keine Garantie oder sonstige Gewähr dafür, dass sich ein Freelancer zur Übernahme der Projekte verpflichtet. WorkGenius übernimmt insbesondere keine Garantie oder sonstige Gewähr dafür, dass es hinsichtlich eines eingestellten Projekts zu einer Auftragserteilung von WorkGenius an einen Freelancer kommt.
Findet sich innerhalb der vom Auftraggeber bei der Einstellung genannten Bearbeitungszeit oder Fälligkeit kein Freelancer, der das Projekt übernimmt, löscht WorkGenius das Projekt von der Website und setzt den Auftraggeber davon in Kenntnis. Der Auftraggeber hat auf der Website die Möglichkeit, das gelöschte Projekt erneut einzustellen.
Die Übermittlung des Ergebnisses steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung durch den mit dem Projekt beauftragten Freelancer. WorkGenius stellt dem Auftraggeber das von einem Freelancer gelieferte Ergebnis unverzüglich nach Erhalt durch die Freelancer auf der Website zum Download durch den Auftraggeber zur Verfügung.
Ein vom Auftraggeber im Rahmen eines Projekts vorgegebener Liefertermin ist stets unverbindlich, sofern WorkGenius diesen nicht schriftlich gegenüber dem Auftraggeber als festen Liefertermin bestätigt hat.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Erhalt des Ergebnisses eine Bewertung des Stundenten abzugeben.
Geheimhaltung
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass WorkGenius die Freelancer im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen nur begrenzt zur Geheimhaltung verpflichten kann, insbesondere kann den Freelancern keine Vertragsstrafe auferlegt werden.
Soweit der Auftraggeber eine weitergehende Geheimhaltung für erforderlich hält, wird er die Annahme des Projekts unter die Bedingung des Abschlusses einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Freelancer und dem Auftraggeber stellen, die der Auftraggeber bei Erstellung des Projekts ebenfalls auf der Website einzustellen hat.
Rechte an Ergebnissen
Soweit an den Ergebnissen Rechte, insbesondere Urheber-, Namens- oder gewerbliche Schutzrechte entstehen, räumt WorkGenius dem Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, ausschließliches, übertragbares und unterlizenzierbares Recht ein, das Ergebnis auf sämtliche bekannte und unbekannte Nutzungsarten zu nutzen, zu bearbeiten und in bearbeiteter Form zu nutzen.
Bezahlung, Kosten, Abrechnung
Die von dem Auftraggeber eingestellten Projekte werden nach Eingang einer Vorkasse in Höhe des vom Auftraggeber in dem Projekt ausgelobten Nettohonorars zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer bei WorkGenius auf der Website zur Bearbeitung durch die Freelancer freigeschaltet.
Die Zahlung der Vorkasse ist per gängiger Kreditkarte, sofort Überweisung oder Pay-Pal möglich.
Vom Nettohonorar behält WorkGenius eine Provision ein und leitet das abzüglich der Provision verbliebene Nettohonorar Zug-um-Zug gegen Lieferung des Ergebnisses an den Freelancer weiter.
Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf dem für Freelancer einsehbaren Teil der Website jeweils nur das vom Auftraggeber ausgelobte Nettohonorar abzüglich der Provision für WorkGenius angezeigt wird.
WorkGenius übermittelt dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung. Dabei behält sich WorkGenius vor, mehrere Projekte eines Auftraggebers in einer Sammelrechnung abzurechnen.
Die Höhe der Provision bestimmt sich anhand der jeweils auf der Website abrufbaren Liste der Provisionssätze.
WorkGenius behält sich vor, die Liste der Provisionssätze anzupassen. Dazu wird WorkGenius den Auftraggeber jeweils zwei Wochen vor Geltung einer neuen Liste davon in Kenntnis setzen.
Sollte das Projekt nicht übernommen oder ein eventueller Mangel nicht behoben werden bzw. bei einem berechtigten Rücktritt des Auftraggebers erstattet WorkGenius den per Vorkasse geleisteten Betrag vollständig zurück. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nachdem feststeht, dass die Projekte nicht übernommen wurde bzw. mangelhaft waren. Im Falle der berechtigten Minderung durch den Auftraggeber erstattet WorkGenius die geleistete Vorkasse entsprechend anteilig zurück.
Etwa anfallende Kosten und Gebühren bei einer Überweisung auf ein Bankkonto außerhalb Deutschlands trägt der Auftraggeber.
Mängelansprüche bzw. Abnahme
Nach Übermittlung des Ergebnisses nimmt der Auftraggeber das Ergebnis ab.
Der Auftraggeber hat die Arbeitsergebnisse unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und etwaige Sachmängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung des Mangeln zu rügen.
Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme, obwohl das Ergebnis der Aufgabenstellung entspricht, gilt das Ergebnis einer Woche nach Übermittlung als abgenommen.
Das Ergebnis gilt auch dann als abgenommen, wenn es vom Auftraggeber genutzt wird.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Lieferung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährung vorsehen.
Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen sind die Ansprüche des Auftraggebers zunächst nach Wahl von WorkGenius auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt.
Der Auftraggeber erkennt an, dass die Nacherfüllung nicht durch WorkGenius durchgeführt wird, sondern WorkGenius diese zunächst dem ausführenden Freelancer überträgt. Sollte sich dieser dafür als untauglich erweisen, wird WorkGenius die Nachbesserung als neues Projekt auf der Website einstellen.
Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Auftraggeber das Honorar mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach Ziffer . bleiben hiervon unberührt.
Haftung
WorkGenius haftet auf Schadensersatz nur bei Verschulden. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers, die leicht fahrlässig verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn eine Pflicht verletzt wurde, die für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.
Die Haftung von WorkGenius für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen bei Einstellung des Projekts, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Umstände typischerweise gerechnet werden musste.
Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen der Übernahme einer Garantie sowie Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von WorkGenius bleiben unberührt.
WorkGenius übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit oder Funktionstauglichkeit der Website und der auf der Website angebotenen Dienste.
WorkGenius übernimmt ferner keine Haftung für den Fall, dass die Projekte, deren Erfüllung, die Ergebnisse oder die Übermittlung der Ergebnisse gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen. Sollte WorkGenius gleichwohl von Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber WorkGenius in vollem Umfang freizuhalten.
WorkGenius übernimmt keine Haftung dafür, dass das Ergebnis für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist.
Kündigung
Dieser Vertrag ist für beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
Projekte, die bei Beendigung dieser Vereinbarung bereits an Freelancer vergeben aber noch nicht abgeschlossen sind, bleiben von der Kündigung unberührt.
Projekte, die bei Beendigung dieser Vereinbarung noch nicht vergeben sind, werden von der Website gelöscht.
Datenschutz
Die Parteien sind sich darüber einig, dass WorkGenius personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Bearbeitung des Projekts an die Freelancer weitergeben muss.
Die Datenschutzerklärung von WorkGenius ist auf der Website abrufbar.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von WorkGenius aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt die gerichtliche Geltendmachung seiner Ansprüche unbenommen.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Elektronische Form (§ 126 a BGB) bzw. Textform (§ 126 b BGB) sind ausreichend). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Die Geschäftsbeziehung sowie sämtliche Vereinbarungen, die auf den Projekten beruhen, zwischen WorkGenius und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem materiellen deutschen Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung und den Vereinbarungen, die auf den Projekten beruhen, zwischen WorkGenius und dem Auftraggeber ist Hamburg. WorkGenius kann jedoch gegen den Auftraggeber auch an dessen Sitz gerichtlich vorgehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die dem erkennbaren Willen der Vertragspartner bei Vertragsschluss wirtschaftlich nahe kommt. Vorstehendes gilt analog für vertragliche Lücken.