Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der WorkGenius-Plattform für Freelancer

Stand: 15. Februar 2023

1. Geltungsbereich

1.1. Über die auf der Webseite https://www.workgenius.com/de/ betriebene Plattform (nachfolgend „Plattform“) bietet die WorkGenius GmbH, Herrengraben 30, 20459 Hamburg (nachfolgend „WorkGenius“) Unternehmen mit Sitz in Deutschland (nachfolgend „Kunden“) die Möglichkeit, die Leistungen von in Deutschland tätigen, selbständigen professionellen Fachkräften (nachfolgend „Freelancer“) in Anspruch zu nehmen, um von den Kunden auf der Plattform eingestellte Aufträge (nachfolgend „Aufträge“) auszuführen. WorkGenius nutzt insbesondere künstliche Intelligenz, um aus dem Pool an auf der Plattform registrierten Freelancern durch vorrangig datengetriebenes Matching geeignete Freelancer für die Auftragsausführung zu identifizieren. Der Kunde kann auswählen, an welche Freelancer die einzelnen Aufträge vergeben werden sollen, wobei die Vergabe der Aufträge über WorkGenius erfolgt und WorkGenius Vertragspartner der beauftragten Freelancer wird. Die Plattform ermöglicht neben der Auftragsvergabe auch die Abwicklung der Aufträge und das Auftragsmanagement.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der WorkGenius-Plattform für Freelancer (nachfolgend „Freelancer-AGB“) regeln – vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden individualvertraglichen Vereinbarung zwischen WorkGenius und dem Freelancer – die Rahmenbedingungen für die vertragliche Beziehung zwischen WorkGenius und dem Freelancer über die Nutzung der von WorkGenius zur Verfügung gestellten Plattform (nachfolgend „Nutzungsverhältnis“) und den Abschluss von Verträgen zwischen WorkGenius und dem Freelancer über die Ausführung der einzelnen Aufträge nach Vorgaben der Kunden von WorkGenius (nachfolgend „Freelancer-Vertrag“). Die im Freelancer-Vertrag vereinbarten Einzelheiten in Bezug auf den Leistungsumfang der einzelnen Aufträge und die Vergütung für die Ausführung der einzelnen Aufträge richten sich nach den entsprechenden Vereinbarungen zwischen WorkGenius und dem Kunden auf Grundlage der im Einzelfall zwischen WorkGenius und dem Kunden geschlossenen Verträge (nachfolgend „Einzelvertrag“).

1.3. Diese Freelancer-AGB sind in Zusammenhang mit den jeweils geschlossenen Freelancer-Verträgen abschließend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Freelancers werden nicht Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen WorkGenius und dem Freelancer. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von diesen Freelancer-AGB oder den Freelancer-Verträgen sind schriftlich zu vereinbaren.

1.4. Änderungen dieser Freelancer-AGB wird WorkGenius dem Freelancer schriftlich mitteilen. Für den Abschluss von Freelancer-Verträgen gelten diese Freelancer-AGB jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, dem Freelancer mitgeteilten Fassung. Mit dem Abschluss eines Freelancer-Vertrags stimmt der Kunde der Geltung der geänderten Freelancer-AGB zu. Im Falle von Änderungen gelten die geänderten Freelancer-AGB für den jeweils abgeschlossenen Freelancer-Vertrag sowie für das künftige Nutzungsverhältnis zwischen WorkGenius und dem Freelancer. Freelancer-Verträge, die vor dem Inkrafttreten einer Änderung dieser Freelancer-AGB abgeschlossen worden sind, bleiben von den Änderungen unberührt. Im Übrigen (d.h. ohne zwischenzeitlichen Abschluss eines Freelancer-Vertrags mit Zustimmung des Freelancers zu den geänderten Freelancer-AGB) gelten die Änderungen in Bezug auf das Nutzungsverhältnis spätestens nach Ablauf von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmittteilung als vereinbart, es sein denn der Freelancer hat den Änderungen vor Ablauf dieser Frist schriftlich widersprochen. Im Fall des Widerspruchs gegen die geänderten Freelancer-AGB behält WorkGenius sich das Recht vor, das Nutzungsverhältnis nach Maßgabe der Ziffer 12 dieser Freelancer-AGB zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird WorkGenius den Freelancer mit der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

1.5. Im Fall von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen einer Regelung in diesen Freelancer-AGB und einer Regelung in einem Freelancer-Vertrag hat die Regelung im Freelancer-Vertrag in Bezug auf das jeweilige Auftragsverhältnis Vorrang; dies stellt jedoch keine Änderung dieser Freelancer-AGB dar und hat keine Auswirkungen auf andere Freelancer-Verträge.

2. Leistung von WorkGenius

2.1. WorkGenius bietet Freelancern über die Plattform die Möglichkeit, ihre Leistungen auf selbständiger Basis für die Ausführung von Aufträgen anzubieten und Freelancer-Verträge über die Ausführung von Aufträgen nach Maßgabe der zwischen WorkGenius und dem Kunden geschlossenen Einzelverträge zu schließen. Auf Grundlage der Freelancer-Verträge wird der Freelancer das vom Freelancer erstellte Arbeitsergebnis (nachfolgend „Arbeitsergebnis“) entweder dem Kunden direkt zur Verfügung stellen oder das Arbeitsergebnis zur Weitergabe an den Kunden auf der Plattform hochladen. Als Gegenleistung erhält der Freelancer die nach Maßgabe des Freelancer-Vertrags vereinbarte Vergütung (vgl. Ziffer 8 dieser Freelancer-AGB).

2.2. Die Nutzung der Plattform ist nur möglich, wenn der Freelancer in Ausübung seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Ein Angestelltenverhältnis zwischen dem Freelancer und WorkGenius oder zwischen dem Freelancer und dem Kunden kommt nicht zustande.

2.3. Für die Nutzung der Plattform ist erforderlich, dass sich der Freelancer auf der Plattform registriert und einen Freelancer-Account für die Nutzung der Plattform einrichtet. Dazu ist erforderlich, dass der Freelancer [seinen Vor- und Nachnamen, ggf. seine Firma, ggf. seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, seine Anschrift und seine E-Mail-Adresse] angibt. Der Login erfolgt über einen Nutzernamen und ein vom Freelancer gewähltes Passwort (nachfolgend „Login-Daten“). Die Login-Daten behalten während der Dauer der Nutzung der Plattform auf Grundlage dieser Freelancer-AGB ihre Gültigkeit und sind nicht übertragbar. Jeder Freelancer darf sich nur einmal auf der Plattform registrieren [Für die Nutzung der Plattform gelten ergänzend die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Plattform (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“).]

2.4. Die von WorkGenius auf der Plattform bereitgestellten Leistungen umfassen insbesondere:

a) Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit der Plattform durch den Freelancer über das Internet mit den folgenden Basisfunktionen und einer (1) Nutzerlizenz:

  • Freelancer-Dashboard zur Selbstverwaltung relevanter Informationen;
  • Erstellung eines Profils des Freelancers;
  • Skill-basiertes Matching durch vorrangig KI-unterstützte Identifizierung und Vorauswahl von Freelancern und Abschluss von Freelancer-Verträgen über die Ausführung von Aufträgen nach Maßgabe der zwischen WorkGenius und dem Kunden geschlossenen Einzelverträge;
  • Automatisierte Bezahlung (d.h. Bezahlung des Freelancers über WorkGenius auf Grundlage der zwischen WorkGenius und den Freelancern geschlossenen Freelancer-Verträge unabhängig von der Bezahlung seitens des Kunden)
  • Weitere Funktionen zur Auftragsabwicklung (z.B. Reporting der geleisteten Stunden und Hochladen der beauftragten Arbeitsergebnisse)
  • Persönlicher Support per E-Mail, Support-Chat und Telefon, jeweils montags bis freitags von 08:00-18:00 Uhr (MEZ);

b) Zurverfügungstellung von Online-Speicherplatz zur Nutzung der Plattform.

2.5. Der Zugriff des Freelancers auf die Plattform erfolgt ausschließlich über den bereitgestellten Freelancer-Account. Eine Übergabe der Software (z.B. durch Herunterladen der Software auf die Hardware des Freelancers) ist nicht Vertragsbestandteil.

2.6. WorkGenius behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Nutzeroberflächen zu ändern. Soweit diese Änderungen die Nutzungsmöglichkeiten des Freelancers gegenüber dem von WorkGenius nach diesen Freelancer-AGB geschuldeten Leistungsumfang verbessern bzw. erweitern (z.B. neue Features oder Upgrades der Plattform), kann WorkGenius solche Änderungen nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung vornehmen. Soweit es sich nicht um eine Verbesserung oder Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Freelancers handelt, wird WorkGenius wird den Freelancer mindestens sechs (6) Wochen vor der Umsetzung schriftlich über die Änderungen informieren.

2.7. WorkGenius ist bestrebt, die Plattform über das Internet möglichst ununterbrochen abrufbar zu halten. Aufgrund der technischen Natur des Internets ist eine ununterbrochene Abrufbarkeit der Plattform jedoch nicht geschuldet. WorkGenius gewährleistet insbesondere keinen Erfolg des jeweiligen Zugangs zur Plattform, soweit der Zugang von Leistungen Dritter abhängt, derer sich WorkGenius nicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient (z.B. Access-Providern des Freelancers).

2.8. Leistungsort für sämtliche von WorkGenius auf Grundlage dieses Rahmenvertrags zu erbringenden Leistungen ist Hamburg. Die Leistungsorte für die vom Freelancer auszuführenden Aufträge sind in den jeweiligen Freelancer-Verträgen festgelegt.

3. Abschluss von Freelancer-Verträgen

3.1. Die Kunden haben auf der Plattform die Möglichkeit, Aufträge einzustellen, die an Freelancer vergeben werden sollen. WorkGenius wird durch sog. datengetriebenes Matching geeignete Freelancer für die Auftragsausführung zu identifizieren. Zu diesem Zweck wird der Kunde insbesondere Angaben zu dem gewünschten Leistungsumfang, den gewünschten Arbeitsergebnissen, den Ausführungsfristen, den erforderlichen Qualifikationen des Freelancers und dem Budget für den Auftrag machen. Darüber hinaus kann der Kunde durch bestimmte Voreinstellungen beeinflussen, welche Freelancer für die Bearbeitung seiner Aufträge vorgeschlagen werden (z.B. durch die Angabe einer Mindestbewertung durch andere Kunden von WorkGenius).

3.2. Wenn der Freelancer für die Ausführung eines vom Kunden eingestellten Auftrags geeignet ist, wird WorkGenius den Freelancer benachrichtigen. Der Freelancer kann sich sodann um den Auftrag bewerben und den für den Auftrag angebotenen Stundensatz mitteilen. Dies stellt das Angebot des Freelancers an WorkGenius dar, einen Freelancer-Vertrag über die Ausführung des entsprechenden Auftrags zu schließen. WorkGenius ist sodann berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden die Leistungen des Freelancers für die Bearbeitung des Auftrags vorschlagen und dem Kunden die wesentlichen Qualifikationen, die Verfügbarkeit, die bisherige Bewertung durch andere Kunden sowie den Stundensatz des Freelancers anzeigen. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, den gewünschten Freelancer auszuwählen. Zur Evaluierung der möglichen Zusammenarbeit hat der Kunde vorab die Möglichkeit, über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle mit dem Freelancer zu kommunizieren. Wenn der Kunde den Freelancer für die Ausführung des Auftrags auswählt, wird WorkGenius den Auftrag über die Plattform bestätigen. Mit der Auftragsbestätigung nimmt WorkGenius das Angebot des Freelancers auf Abschluss eines Freelancer-Vertrags an. WorkGenius wird mit dem Kunden einen entsprechenden Einzelvertrag über die Vergabe des Auftrags an den Freelancer schließen. Die Abwicklung des zwischen WorkGenius und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrags obliegt WorkGenius.

3.3. WorkGenius übernimmt gegenüber dem Freelancer keine Garantie oder sonstige Gewähr dafür, dass sich über die Plattform passende Aufträge für den Freelancer finden und macht keine Zusicherung darüber, dass im Fall der Bewerbung des Freelancers auf einen offenen Auftrag ein Freelancer-Vertrag über die Beauftragung des Freelancers durch WorkGenius erfolgt. Es besteht gegenüber dem Freelancer weder eine Verpflichtung seitens WorkGenius oder des Kunden zum Abschluss von Einzelverträgen noch eine Verpflichtung seitens WorkGenius zum Abschluss von Freelancer-Verträgen.

4. Ausführung des Auftrags und Qualität des Arbeitsergebnisses

4.1. Der Freelancer wird den Auftrag entsprechend der Vorgaben des Kunden bearbeiten und wird das nach Maßgabe des Freelancer-Vertrags geschuldete Arbeitsergebnis je nach Leistungsumfang des jeweiligen Auftrags entweder dem Kunden direkt zur Verfügung zu stellen oder das Arbeitsergebnis auf der Plattform hochladen; im letzteren Fall wird WorkGenius dem Kunden das vom Freelancer gelieferte Arbeitsergebnis über die Plattform zum Download zur Verfügung stellen. Mit der Zurverfügungstellung des Arbeitsergebnisses an den Kunden bzw. mit dem Hochladen des Arbeitsergebnisses räumt der Freelancer dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer 7.4 die Urheber- und Nutzungsrechte an dem Arbeitsergebnis ein. Soweit eine direkte Rechteeinräumung an den Kunden nicht oder nicht vollständig möglich ist, wird der Freelancer die entsprechenden Rechte an WorkGenius übertragen bzw. einräumen und erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass WorkGenius die eingeräumten Urheber- und Nutzungsrechts vollständig an den Kunden weitergibt.

4.2. Weder WorkGenius noch der Kunde haben gegenüber dem Freelancer – soweit dies nicht im Einzelfall aufgrund der Natur des Auftrags ausnahmsweise erforderlich ist (z.B. aufgrund der Notwendigkeit der Anwesenheit des Freelancers bei Veranstaltungen des Kunden) – eine Weisungsbefugnis hinsichtlich von dessen Tätigkeitsort und Einsatzzeit.

4.3. Eine vom Kunden im Rahmen eines Auftrags vorgegebene Ausführungsfrist ist im Verhältnis zwischen WorkGenius und dem Freelancer stets verbindlich. Sofern der Freelancer verbindliche Ausführungsfristen nicht einhalten kann, wird er den Kunden über die Plattform unverzüglich informieren und gleichzeitig eine neue voraussichtliche Ausführungsfrist vereinbaren.

4.4. Soweit der Freelancer-Vertrag dem Werkvertragsrecht unterliegt oder eine Abnahme vereinbart wird, ist die Abnahme seitens des Kunden für den Gefahrübergang maßgeblich. Für eine vereinbarte Abnahme gelten – sofern in diesem Rahmenvertrag oder in dem jeweiligen Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart – die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Die Abnahme erfolgt auch im Verhältnis zwischen WorkGenius und dem Freelancer durch die Abnahmebestätigung seitens des Kunden per E-Mail oder über die auf der Plattform zur Verfügung gestellte Bestätigungsfunktion. Die Leistungen gelten jedoch auch ohne Bestätigung des Kunden als abgenommen, wenn das Arbeitsergebnis übermittelt worden ist und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe eines nicht nur unwesentlichen und tatsächlich bestehenden – bzw. zumindest aus objektiver Sicht naheliegenden – Mangels verweigert hat oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis bereits vor der Bestätigung über die Abnahme nutzt.

4.5. Bei Mängeln von erbrachten Werkleistungen gelten – soweit in diesen Freelancer-AGB nicht abweichend geregelt oder in dem zwischen WorkGenius und dem Freelancer geschlossenen Freelancer-Vertrag nicht abweichend vereinbart – die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des Werkvertragsrechts. Im Übrigen gelten die allgemeinen Rechte von WorkGenius wegen Nicht- oder Schlechtleistung des Freelancers. WorkGenius behält sich vor, etwaige Mängelrechte oder andere Ansprüche (z.B. wegen Verzug) gegen den Freelancer aus dem Freelancer-Vertrag an den Kunden abzutreten und wird dies dem Freelancer anzeigen. Der Freelancer stimmt einer solchen Abtretung hiermit bereits zu. Im Falle einer Abtretung verpflichtet sich der Freelancer, WorkGenius von etwaigen Ansprüchen des Kunden umfassend auf erstes Anfordern freizustellen. Im Übrigen wird er WorkGenius umfassend informieren, benötigte Auskünfte erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen sowie bei der Abwicklung seitens eines Kunden geltend gemachter Ansprüche umfassend unterstützen.

4.6. Der Freelancer wird nach Maßgabe der Vereinbarungen im jeweiligen Freelancer-Vertrag im regelmäßigen Turnus Timesheets über die geleisteten Stunden einreichen, die vom Kunden geprüft und freigegeben werden. Freigegebene Timesheets werden der Abrechnung der Vergütung aus den Freelancer-Verträgen nach Maßgabe von Ziffer 8.2 zugrunde gelegt. Falls der Kunde die eingereichten Timesheets nicht oder nicht vollständig freigibt, wird dem Kunden und dem Freelancer über die Plattform die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme zu den nicht freigegebenen Stunden abzugeben. Soweit kein Einvernehmen zwischen dem Kunden und dem Freelancer über die Angemessenheit des Umfangs der geleisteten Stunden erzielt werden kann, werden der Vergütung grundsätzlich alle vom Freelancer eingereichten Stunden zugrunde gelegt. Dies gilt nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die eingereichte Stundenzahl überhöht ist oder Leistungen erbracht wurden, die vom Freelancer-Vertrag nicht umfasst waren. In diesem Fall wird der Vergütung eine entsprechend gekürzte Stundenzahl zugrunde gelegt.

4.7. Die Leistung des Freelancers wird nach jeder Ausführung eines Einzelvertrags durch den jeweiligen Kunden bewertet. Diese Bewertung des Freelancers wird in künftigen Auswahlprozesse über die Plattform einfließen.

4.8. Im Fall der nicht vertragsgemäßen Ausführung eines Freelancer-Vertrags behält sich WorkGenius das Recht vor, den Freelancer von der Vergabe von weiteren Aufträgen über die Plattform auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei der wiederholten nicht vertragsgemäßen Ausführung von Aufträgen oder bei wesentlichen Mängeln der gelieferten Arbeitsergebnisse bzw. wesentlichen Beanstandungen des Kunden.

5. Qualifikationen des Freelancers, öffentliches Profil und Kommunikation

5.1. Die Registrierung als Freelancer setzt voraus, dass der Freelancer geeignete Angaben zu seinen Qualifikationen macht und anhand aussagekräftiger Unterlagen nachweist. WorkGenius wird die vom Freelancer gemachten Angaben und eingereichten Unterlagen und Nachweise nach eigenem Ermessen prüfen. Der Freelancer ist jedoch selbst dafür verantwortlich, dass seine Angaben zutreffend, vollständig und auf dem aktuellen Stand sind. Zu diesem Zweck kann der Freelancer seine Daten jederzeit in seinem Freelancer-Account einsehen und ist verpflichtet, diese bei eingetretenen Änderungen umgehend zu aktualisieren.

5.2. Der Kunde kann durch bestimmte Voreinstellungen beeinflussen, welche Freelancer für die Bearbeitung seiner Aufträge vorgeschlagen werden (z.B. durch die Angabe einer Mindestbewertung durch andere Nutzer der Plattform).

5.3. Der Freelancer hat die Möglichkeit über die Funktion „Talent Profile Sharing“ ein Profil zu erstellen, das durch Versenden eines HTML-Links mit Dritten geteilt werden kann. Der Freelancer kann selbst einen HTML-Link erstellen und mit Dritten teilen und optional zusätzlich seine Zustimmung erteilen, dass Dritte (z.B. Recruiter) einen HTML-Link zum Profil des Freelancers erstellen und mit anderen Dritten teilen können. Der Umfang dieser Berechtigung und die jeweils auf dem Profil enthaltenen persönlichen Daten können vom Freelancer über die Auswahloptionen über die Plattform festgelegt werden. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

5.4. Vor und während der Ausführung des Auftrags hat der Kunde die Möglichkeit, über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle mit dem Freelancer zu kommunizieren.

6. Sonstige Pflichten und Haftung des Freelancers

6.1. Der Freelancer ist für die von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalte wie insbesondere vom Freelancer gemachten Angaben über seine Qualifikationen sowie die vom Freelancer gelieferten Arbeitsergebnisse vollumfänglich verantwortlich. WorkGenius trifft im Verhältnis zum Freelancer keinerlei Verpflichtung zur Überprüfung der vom Freelancer gemachten Angaben oder des dem Kunden direkt zur Verfügung gestellten oder auf der Plattform hochgeladenen Arbeitsergebnisses.

6.2. Es obliegt dem Freelancer, fehlende Informationen, die zur Ausführung eines Auftrags erforderlich sind, über die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle zu erfragen und auf erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden hinzuweisen. WorkGenius trifft keinerlei Verpflichtung zur Überprüfung des vom Kunden beauftragten Leistungsumfangs und wird selbst keine auftragsbezogenen Mitwirkungshandlungen erbringen oder auftragsbezogene Weisungen an den Freelancer erteilen, die über die vom Kunden eingestellten und auf der Plattform verfügbar gemachten Inhalte hinausgehen.

6.3. Der Freelancer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Inhalte und insbesondere die von ihm gelieferten Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind bzw. bei vorbestehenden Rechten Dritter die Rechte an den Arbeitsergebnissen im Einklang mit Ziffer 7.4 übertragen bzw. eingeräumt werden können und der Freelancer bei der Nutzung der Plattform und der Ausführung der von WorkGenius erteilten Aufträge alle geltenden gesetzlichen Vorgaben einhält.

6.4. Der Freelancer wird seine Login-Daten geheim halten und den Zugang zu seinem Freelancer-Account sorgfältig sichern. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Mitarbeiter des Freelancers den Freelancer-Account nur sorgfältig und nach Maßgabe dieser Freelancer zu nutzen. Der Freelancer ist verpflichtet, WorkGenius umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Freelancer-Account von Dritten missbraucht wurde. Sobald WorkGenius von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird WorkGenius den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. WorkGenius behält sich das Recht vor, die Login-Daten und das Passwort des Freelancers zu ändern; in einem solchen Fall wird WorkGenius den Freelancer hierüber unverzüglich per E-Mail informieren.

6.5. Der Freelancer ist dafür verantwortlich, dass er im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit WorkGenius die für Ihn geltenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften einhält.

6.6. Der Freelancer haftet nach den gesetzlichen Regelungen und stellt WorkGenius insbesondere von sämtlichen Ansprüchen frei, die der Kunde oder andere Dritte gegen WorkGenius wegen der schuldhaften Nicht- und Schlechterfüllung eines Freelancer-Vertrags oder Verletzung der Verpflichtung auf Grundlage dieser Freelancer-AGB, einer schuldhaften Verletzung der Rechte des Kunden oder anderer Dritter und/oder schuldhafter Verstöße gegen geltende gesetzliche Vorgaben gegen WorkGenius geltend machen. Der Freelancer übernimmt alle WorkGenius aufgrund dieser Umstände entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte und Schadensersatzansprüche von WorkGenius bleiben unberührt.

6.7. Der Freelancer ist verpflichtet, in Bezug auf die Ausführung von Freelancer-Verträgen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme von mindestens EUR 50,000 zu unterhalten, um etwaige Schadensersatzansprüche von WorkGenius oder des Kunden wegen der Verletzung von Pflichten aus diesen Freelancer-AGB oder den jeweiligen Freelancer-Verträgen abzudecken. Der Freelancer wird WorkGenius den entsprechenden Versicherungsschutz auf Nachfrage in geeigneter Form nachweisen und im Versicherungsfall Ansprüche gegen die Versicherung an WorkGenius bzw. den Kunden abtreten.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1. Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für veröffentlichte, von WorkGenius erstellte Werke (Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) verbleibt allein bei WorkGenius.

7.2. WorkGenius räumt dem Freelancer mit der Registrierung auf der Plattform nach Maßgabe dieser Freelancer-AGB ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht ein, die Plattform nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke während des Nutzungsverhältnisses zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69d Abs. 2 und 3, 69e UrhG bleiben unberührt.

7.3. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen der Plattform in anderen elektronischen Medien oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von WorkGenius nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §§ 12 bis 27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenständen steht ausschließlich WorkGenius zu, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

7.4. Der Freelancer räumt dem Kunden an den vom Freelancer zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnissen mit der Übermittlung des Arbeitsergebnisses an den Kunden bzw. dem Hochladen des Arbeitsergebnisses auf der Plattform das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche, übertragbare und unterlizensierbare Recht ein, die Arbeitsergebnisse für seine Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen und Materialien zu verbinden sowie an Dritte zu übertragen. Die vorstehende Rechteeinräumung erstreckt sich ebenfalls – soweit rechtlich möglich – auf vorbestehende Werke, insbesondere Know-how, Methoden oder andere Werkzeuge, welche der Freelancer auf Grundlage des Freelancer-Vertrags zur Erzielung des Arbeitsergebnisses verwendet. Der Freelancer hat darauf hinzuweisen, wenn eine derartige Rechteeinräumung im Hinblick auf vorbestehende Werke ihm aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Soweit eine direkte Rechteeinräumung an den Kunden nicht oder nicht vollständig möglich ist, wird der Freelancer die entsprechenden Rechte an WorkGenius übertragen bzw. einräumen und erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass WorkGenius die eingeräumten Urheber- und Nutzungsrechts vollständig an den Kunden weitergibt.

8. Vergütung

8.1. Die von WorkGenius eingeräumte Möglichkeit zur Nutzung der Plattform ist für den Freelancer kostenlos.

8.2. Die Vergütung des Freelancers für die Ausführung der einzelnen Aufträge berechnet sich auf Grundlage der zwischen WorkGenius und dem Freelancer nach den Vorgaben des Kunden vereinbarten Stundensätze des Freelancers abzüglich eines mit dem Freelancer vereinbarten Provisionsanteils (nachfolgend „Provisionsanteil“). WorkGenius wird die anhand des Stundensatzes des Freelancers berechnete Vergütung abzüglich des Provisionsanteils und Zug-um-Zug gegen Lieferung des Arbeitsergebnisses an den Freelancer auszahlen.

8.3. Die Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb 28 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung des Arbeitsergebnisses durch den Freelancer und Abnahme bzw. Freigabe des Arbeitsergebnisses sowie der vom Freelancer eingereichten Timesheets seitens des Kunden. WorkGenius übermittelt dem Freelancer über jeden ausgezahlten Betrag eine Gutschrift und weist darin gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer aus.

8.4. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt über den Anbieter Hyperwallet. Der Freelancer kann bei Hyperwallet jederzeit schriftlich die Auszahlung eines auf dem Benutzerkonto befindlichen Guthabens auf ein von ihm zu benennendes Bankkonto verlangen. Hierzu ist eine Registrierung bei Hyperwallet unter Vorlage eines Ausweisdokuments erforderlich. Die Registrierung bei Hyperwallet kann aus technischen Gründen erst bei einem Auszahlungswunsch und nicht bereits bei der Registrierung auf der Plattform von WorkGenius erfolgen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang des Auszahlungsverlangens bei Hyperwallet. Etwa anfallende Kosten und Gebühren bei einer Auszahlung auf ein Bankkonto außerhalb Deutschlands trägt der Freelancer. Die Kosten von Hyperwallet trägt grundsätzlich WorkGenius. Der Freelancer wird die auf sein Konto bei Hyperwallet ausgezahlten Beträge jedoch spätestens innerhalb von einem (1) Jahr auf ein Bankkonto auszahlen lassen. Anderenfalls ist WorkGenius berechtigt, als Ausgleich für die von Hyperwallet erhobenen zusätzlichen Verwahrungsgebühren eine jährliche Gebühr in Höhe von EUR 10,00 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer vom Freelancer zu erheben.

8.5. Die Vergütung versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

9. Rechte von WorkGenius zur Löschung von Inhalten, Sperrung des Freelancer-Accounts, etc.

9.1. WorkGenius ist dazu berechtigt, folgende Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Freelancer gegen die Regelungen dieser Freelancer-AGB, die Vereinbarungen aus den Freelancer-Verträgen, gesetzliche Bestimmunen oder gegen Rechte des Kunden oder anderer Dritter verstößt oder konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß bestehen oder wenn WorkGenius ein sonstiges berechtigtes Interesse hat: (a) Löschen oder Deaktivieren von Inhalten, die vom Freelancer auf der Plattform eingestellt worden sind (insbesondere Löschen oder Deaktivieren des öffentlichen Profils des Freelancers), (b) Verwarnung des Freelancers, (c) Einschränkung der Nutzung der Plattform durch den Freelancer, (d) vorläufige Sperrung des Freelancer-Accounts und (e) endgültige Sperrung des Freelancer-Accounts.

9.2. Bei der Wahl der Maßnahme wird WorkGenius in angemessenem Umfang die berechtigten Interessen des Freelancers berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Freelancer den Verstoß nicht verschuldet hat. WorkGenius wird den Freelancer über die Maßnahme per E-Mail informieren und die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

10. Haftung von WorkGenius

10.1. Soweit sich aus diesen Freelancer-AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet WorkGenius bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2. Auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund haftet WorkGenius bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WorkGenius – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – nur für

(a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

(b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und darüber hinaus der Höhe nach maximal auf 125% des jeweiligen Netto-Auftragswertes begrenzt.

10.3. Für von WorkGenius nicht verschuldete Störungen des Internets übernimmt WorkGenius keine Haftung.

10.4. Wenn der Freelancer aufgrund einfacher Fahrlässigkeit von WorkGenius einen Datenverlust erleidet und die Wiederbeschaffung der Daten aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung des Freelancers nicht möglich ist oder wesentlich erschwert wird, ist die Haftung von WorkGenius der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

10.5. Die Haftung erstreckt sich nicht auf die Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der von WorkGenius über die Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Freelancer verursacht worden ist.

10.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von WorkGenius.

10.7. Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites etc. Dritter gegeben ist (z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks), haftet WorkGenius weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit noch für den Inhalt dieser Datenbank oder Dienste.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1. WorkGenius und der Freelancer verpflichten sich, über Geschäftsgeheimnisse und andere geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, die ihnen im Rahmen der Durchführung der vertraglichen Beziehung auf Grundlage dieser Freelancer-AGB und von Freelancer-Verträgen bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und ihre Mitarbeiter entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt insbesondere auch für geheimhaltungsbedürftige Tatsachen in Bezug auf die Kunden sowie die über die Plattform für die Kunden beauftragten und ausgeführten Aufträge. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für den gesamten Zeitraum der Registrierung des Freelancers auf der Plattform sowie für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach der Löschung des Freelancer-Accounts und Ausführung des letzten über die Plattform vergebenen Auftrags.

11.2. Pressemitteilungen oder andere öffentliche Bekanntmachungen über die nach diesem Rahmenvertrag und/oder einem Einzelvertrag bestehenden vertraglichen Beziehungen sind nur mit vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei zulässig. Der Freelancer stimmt bereits jetzt der Veröffentlichung seines Namens bzw. seiner Firma sowie der Verwendung seines Logos durch WorkGenius zu Werbe- oder Marketingzwecken als Referenz für die von WorkGenius erbrachten Leistungen zu.

11.3. WorkGenius und der Freelancer werden personenbezogene Daten nur entsprechend den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Sofern WorkGenius zwecks Leistungserbringung personenbezogene Daten des Freelancers im Auftrag verarbeitet, werden WorkGenius und der Freelancer einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Für die Nutzung der Plattform gilt ergänzend die Datenschutzerklärung von WorkGenius, die unter https://www.workgenius.com/de/datenschutz abrufbar ist.

12. Dauer und Nutzungsverhältnisse und Kündigung

12.1. Das Recht des Freelancers zur Nutzung der Plattform nach Maßgabe dieser Freelancer-AGB besteht auf unbestimmte Zeit. WorkGenius und der Freelancer sind berechtigt, das Nutzungsverhältnis zwischen WorkGenius und dem Freelancer mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.2. Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses lässt die Wirksamkeit der nach Maßgabe dieser Freelancer-AGB geschlossenen Freelancer-Verträge unberührt. WorkGenius ist jedoch berechtigt, bis zum Löschen des Freelancer-Accounts (vgl. Ziffer 12.3 dieser Freelancer-AGB) alle Funktionen des Freelancer-Accounts, die nicht zur Abwicklung von bereits abgeschlossenen Freelancer-Verträgen erforderlich sind, mit Wirksamwerden der Kündigung zu deaktivieren.

12.3. WorkGenius ist berechtigt, nach Ablauf einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses und vollständiger Abwicklung aller über die Plattform geschlossenen Freelancer-Verträge die Login-Daten des Freelancers zu sperren und sämtliche Daten zu löschen, die der Freelancer auf der Plattform eingestellt hat. WorkGenius wird jedoch solche Daten weiterhin speichern, die für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke erforderlich sind.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. WorkGenius ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden gerichtlich gegen den Kunden vorzugehen.